Barrierefreiheit & BFSG
Barrierefrei ist Pflicht. Und gut fürs Geschäft.
Seit Juni 2025 verlangt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz von vielen Websites Barrierefreiheit. Wir prüfen, was bei Ihnen fehlt, und setzen es um: pragmatisch, zum Festpreis, ohne Panikmache.
Die Rechtslage
Was das BFSG verlangt — und für wen es gilt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind vor allem Websites mit Verbraucher-Geschäft: Online-Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Kundenkonten — überall dort, wo Verbraucher online Verträge schließen oder Leistungen bestellen. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549, die im Kern auf die Web-Standards der WCAG 2.1 (Stufe AA) verweist.
Es gibt eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten: unter zehn Beschäftigte und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz. Aber auch wer formal ausgenommen ist, profitiert — barrierefreie Seiten sind besser bedienbar, besser lesbar und ranken besser. Google misst dieselben Kriterien.
Was wir prüfen und umsetzen
Barrierefreiheit ist kein Plugin, sondern viele kleine, konkrete Handgriffe am richtigen Ort.
BFSG-Check
Vollständige Prüfung Ihrer Website gegen die WCAG-Kriterien: mit Werkzeugen und von Hand, inklusive Screenreader-Test.
Kontrast & Typografie
Farben mit echtem Kontrast, skalierbare Schriften, lesbare Zeilenlängen, ohne dass Ihr Design seinen Charakter verliert.
Tastatur & Fokus
Jede Funktion muss ohne Maus erreichbar sein: sichtbare Fokusrahmen, logische Reihenfolge, keine Tastaturfallen.
Screenreader-Struktur
Saubere Überschriften-Hierarchie, Alt-Texte, beschriftete Formulare und ARIA nur dort, wo es wirklich hilft.
Bewegtbild & Bedienung
Animationen mit Rücksicht auf Bewegungsempfindlichkeit, ausreichende Klickflächen, verständliche Fehlermeldungen.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das vom Gesetz geforderte Dokument, verständlich formuliert und auf Ihrer Website eingebunden, inklusive Feedback-Weg.
Ehrlich gesagt
Wir machen Technik, keine Rechtsberatung
Ob und wie das BFSG auf Ihren Betrieb anwendbar ist, klärt im Zweifel ein Anwalt; das dürfen und wollen wir nicht ersetzen. Was wir können: Ihre Website technisch so bauen, dass sie die anerkannten Standards erfüllt, nach denen auch geprüft wird. Und das dokumentieren wir so, dass Sie es vorzeigen können.
Pakete für den Weg zur Barrierefreiheit
Erst wissen, wo Sie stehen, dann beheben, was fehlt. Auf Wunsch mit laufender Wache.
Die Bestandsaufnahme: Wo Ihre Website heute steht und was konkret zu tun ist.
- Prüfung gegen WCAG 2.1 AA
- Werkzeug- und Handprüfung inkl. Screenreader
- Priorisierte Maßnahmenliste
- Persönliche Besprechung
- Bei Umsetzung: voll verrechnet
Wir beheben alle Punkte aus dem Check, zum vorher vereinbarten Festpreis.
- Festpreis nach Check-Ergebnis
- Behebung aller gefundenen Punkte
- Erklärung zur Barrierefreiheit inklusive
- Nachprüfung & Dokumentation
- Funktioniert bei jedem System
Damit es barrierefrei bleibt, auch wenn sich Ihre Website weiterentwickelt.
- Prüfung nach jeder größeren Änderung
- Jährlicher kompletter Re-Check
- Erklärung zur Barrierefreiheit aktuell halten
- Monatlich kündbar
Alle Preise zzgl. der gesetzlichen MwSt. Der Check wird bei anschließender Umsetzung voll verrechnet. Der Festpreis für die Umsetzung steht nach dem Check fest, offene Stundenkonten gibt es nicht.
Übrigens: Kein Preis ist hier in Stein gemeißelt.
Budget und Paket passen nicht ganz zusammen? Sprechen Sie uns an: Wir finden einen fairen Deal. Gerade Gründer und junge Unternehmen unterstützen wir gern, zum Beispiel mit einem günstigeren Projektstart in Kombination mit Hosting oder laufender Betreuung.
So läuft es ab
Check
Wir prüfen Ihre Website vollständig: mit Werkzeugen, von Hand und mit dem Screenreader.
Maßnahmenliste
Sie bekommen eine priorisierte Liste mit Festpreis für die Behebung. Verständlich, ohne Fachchinesisch.
Umsetzung
Wir beheben die Punkte direkt in Ihrer Website, unabhängig vom System, mit dem sie gebaut ist.
Nachweis
Nachprüfung, Dokumentation und die Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Website.
Häufige Fragen zum BFSG
Gilt das BFSG überhaupt für meine Website?
Betroffen sind vor allem Websites mit Verbraucher-Geschäft: Shops, Buchungs- und Terminsysteme, Vertragsabschlüsse online. Kleinstunternehmen unter zehn Beschäftigten und bis zwei Millionen Euro Umsatz sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die verbindliche Einordnung Ihres Einzelfalls ist Rechtsberatung. Die liefert im Zweifel ein Anwalt, wir liefern die Technik.
Was passiert, wenn ich nichts tue?
Das Gesetz sieht Marktüberwachung und Bußgelder bis zu 100.000 € vor; auch Abmahnungen sind ein realistisches Risiko. Genauso relevant: Sie schließen Kundinnen und Kunden aus und verschenken Suchmaschinen-Punkte, denn Google bewertet viele der gleichen Kriterien.
Muss meine Website dafür neu gebaut werden?
In den allermeisten Fällen nicht. Die typischen Probleme (Kontraste, fehlende Alt-Texte, unsichtbarer Fokus, unsaubere Überschriften) lassen sich in der bestehenden Website beheben. Der Check zeigt vorher genau, was ansteht und was es kostet.
Was ist die „Erklärung zur Barrierefreiheit"?
Ein Dokument auf Ihrer Website, das beschreibt, wie barrierefrei Ihr Angebot ist, welche Ausnahmen es gibt und wie man Barrieren melden kann. Für betroffene Dienstleistungen ist sie Pflicht. Wir formulieren und integrieren sie im Umsetzungspaket.
Was sind WCAG und EN 301 549?
Die WCAG sind die international anerkannten Web-Standards für Barrierefreiheit; die europäische Norm EN 301 549 verweist für Websites im Kern auf deren Stufe AA. Wer diese Kriterien erfüllt, ist technisch auf der sicheren Seite. Dagegen prüfen wir.
Zum Weiterlesen im Ratgeber: BFSG: Muss meine Website jetzt barrierefrei sein? Pflichten, Ausnahmen, Praxis
Erst prüfen, dann entscheiden
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